1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge: AGB) gelten für alle zwischen der Smarter Ecommerce GmbH (FN 298859z), (in der Folge „smec“) mit Sitz in 4020 Linz, Peter-Behrens-Platz 9, und ihren Kunden (in der Folge „Kunde“) auch künftig abgeschlossenen Verträge, ungeachtet dessen, ob diese elektronisch oder analog abgeschlossen werden.
1.2. Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB widersprechen, wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern zwischen den Parteien einzelvertraglich nichts Anderes schriftlich vereinbart wird.
1.3. smec ist ein Dienstleistungsunternehmen, das national und international Kunden im Bereich E-Commerce und Online-Marketing betreut. Dies erfolgt durch die Zurverfügungstellung von Software (Software-as-a-Service) bzw. vergleichbaren Tools, Beratungstätigkeiten und/oder die entgeltliche Zurverfügungstellung von Know-How.
2.1. Die von smec vertraglich geschuldete Leistung erstreckt sich stets ausschließlich auf die Beratung und Unterstützung des Kunden im Bereich von dessen Online-Marketing-Aktivitäten. Dies erfolgt insbesondere durch Marktanalyse, Konzeptionierung von Werbekampagnen, laufende Betreuung derselben und/oder die Zurverfügungstellung von Software.
2.2. Ausdrücklich von smec nicht geschuldet ist die Erreichung gewisser vordefinierter Kampagnenziele oder einer damit in Verbindung stehenden Umsatzsteigerung. Ebenso wenig geschuldet ist die Erreichung einzelner zur Bestimmung eines Kampagnenerfolgs heranzuziehender Parameter wie Klickraten, Konversionsraten, Kosten pro Klick, und/oder sonstiger bestimm- oder messbarer Parameter in Bezug auf die Umsatz- bzw. Verkaufszahlen des Kunden.
2.3. Der Erfolg einer Online-Marketing-Kampagne hängt ungeachtet der gesetzten Maßnahmen und des eingesetzten Werbebudgets von zahlreichen, weder von smec noch dem Kunden beeinflussbaren, Faktoren ab. Diese erstrecken sich insbesondere von Angebot und Nachfrage am jeweiligen Zielmarkt, Verfügbarkeit der beworbenen Produkte über Onlinetrends und -hypes bis hin zu marktrelevanten Tätigkeiten von Mitbewerbern.
2.4. Der vom Kunden empfundene Erfolg oder Misserfolg einer von smec konzeptionierten und/oder betreuten Kampagne lässt keinen Schluss auf eine mangelhafte Leistung oder die sonstige Verletzung von Vertragspflichten zu. Eine solche Mangelhaftigkeit oder Verletzung von Vertragspflichten kann nur dann vorliegen, wenn die von smec konzeptionierte Kampagne auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen selbst bei günstigen Marktbedingungen nicht dazu geeignet war, die vom Kunden vorgegebenen und von smec bestätigten Kampagnenziele zu erreichen.
2.5. Insoweit im Rahmen einer Präsentation zur Bewerbung von Dienstleistungen oder Services von smec beispielhafte Kennzahlen präsentiert werden, illustrieren diese nur anhand von Erfahrungswerten mögliche Marktchancen bei der Nutzung von Services oder Kampagnen von smec. Bei den in diesem Zuge präsentierten Verbesserungspotentialen bei Konversionsraten, Kosten pro Klick oder sonstigen relevanten Größen handelt es sich um Richtwerte, die nach erster Einschätzung des Marktumfelds des Kunden erfahrungsgemäß durch die Inanspruchnahme der Leistungen von smec erreicht werden könnten. Diese werden jedoch zu keinem Zeitpunkt vereinbarter Vertragsinhalt oder zum von smec geschuldeten Erfolg.
3.1. Der Kunde hat die von smec zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung notwendigen Daten und Informationen stets aktualisiert und in einer zur weiteren Verarbeitung geeigneten Form zur Verfügung zu stellen. Für nachteilige Folgen, die aus einer verzögerten oder unrichtigen Datenzurverfügungstellung entstehen, hat smec nicht einzustehen.
3.2. Sofern smec im Zuge einer Kampagnenbetreuung (bspw. Google Adwords) verpflichtet ist, für den Kunden ein Mediabudget zu verwalten bzw. dieses einzusetzen, ist der Kunde verpflichtet, die zu verwaltenden Beträge fristgerecht im Voraus an smec zur Anweisung zu bringen. Smec ist im Zuge der Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen nicht verpflichtet, ein zur ordnungsgemäßen Kampagnenbetreuung notwendiges Mediabudget aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren. Unterbleiben Leistungen von smec infolge des Umstands, dass vom Kunden das vereinbarte Mediabudget nicht fristgerecht angewiesen wurde, entstehen dem Kunden daraus keine Ansprüche auf Schadenersatz oder Minderung des Vergütungsanspruchs von smec.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige zur Vertragserfüllung durch smec benötigte Logindaten und Passwörter zur Verfügung zu stellen und im Falle einer Änderung smec die aktuellen Daten umgehend mitzuteilen.
3.4. Auf Verlangen des Kunden wird smec die zur Verfügung gestellten Logindaten und Passwörter aushändigen. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Daten besteht seitens smec nicht.
3.5. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige, ihm zur Nutzung von zur Verfügung gestellter Software
notwendige, Logindaten und Passwörter sicher zu verwahren und nicht an Dritte auszufolgen. Im Falle eines
Verlusts oder der beabsichtigten oder unbeabsichtigten Weitergabe dieser Daten hat der Kunde dies smec
umgehend mitzuteilen.
Der Kunde hält smec für alle nachteiligen Folgen und Schäden schad- und klaglos, die aus dem Verlust oder
der Weitergabe von Logindaten resultieren.
4.1. smec haftet nicht für die Erreichung des vom Kunden beabsichtigten Kampagnenerfolgs, sondern nur für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung.
4.2 Die vertragskonforme Erbringung der von smec vertraglich geschuldeten Leistung erfolgt sowohl manuell durch Mitarbeiter als auch automationsunterstützt durch von smec eingesetzter Software. Ob im Einzelfall eine manuelle Tätigkeit oder eine automationsunterstützte Verarbeitung erfolgte, kann nicht zur Begründung einer Mangelhaftigkeit der Leistung herangezogen werden.
4.3. Die von smec im Zuge der Leistungserbringung konzipierten Kampagnen erstrecken sich stets über mehrere Monate. Während dieses Zeitraums wechseln sich Phasen aktiver Kampagneneingriffe (Kampagneninitiierung bzw. -aktualisierung) mit Phasen mit weniger Modifikationen (Kampagnenbeobachtung und -auswertung) ab, in denen teilweise weder von Mitarbeitern noch von der eingesetzten Software Maßnahmen gesetzt werden. Diese Unregelmäßigkeit ist wesentlicher Teil einer langfristig angelegten Werbekampagne und begründet keinesfalls eine Mangelhaftigkeit der Leistung von smec.
5.1. Soweit durch Sondervereinbarung oder Gesetz nichts Anderes geregelt ist, ist die Haftung von smec für vertragliche oder gesetzliche Ansprüche, Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen, soweit der Kunde smec nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist.
5.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von smec ist jedenfalls ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Haftung für nachteilige Folgen oder Schäden ausgeschlossen, die bei der Inanspruchnahme der Leistungen von smec nicht typischerweise vorhersehbar waren.
5.3. smec haftet nicht für Datenverlust oder daraus resultierende Schäden.
5.4. smec haftet nicht für Fälle, in denen es durch eine nicht von smec grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldete Fehlfunktion einer eingesetzten oder zur Verfügung gestellten Software zu Beschädigungen oder Verlust von Daten des Kunden oder zu sonstigen nachteiligen Folgen und Schäden kommt.
5.5. smec haftet nicht für nachteilige Folgen und Schäden aus Cyber-, Hacking- oder Phishingangriffen auf smec oder den Kunden. Ebenso wenig für nachteilige Folgen und Schäden, die daraus resultieren, dass bei einem Cyberangriff auf smec oder von smec verwendeter Software Logindaten und/oder Passwörter sowie sonstige Daten entwendet werden, die smec vom Kunden übergeben wurden.
5.6. Der Kunde verpflichtet sich regelmäßig, jedoch zumindest wöchentlich, Sicherheitskopien derjenigen Daten anzufertigen oder anfertigen zu lassen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von smec an smec übergeben werden und/oder zu denen smec ein Zugang eingeräumt wird. Die Nichtanfertigung von Sicherheitskopien stellt im Schadensfall eine Verletzung der Schadenminderungspflicht des Kunden dar.
5.7. Sofern im Zuge der Leistungserbringung für den Kunden smec die Möglichkeit eingeräumt wird, manuell oder automationsunterstützt über ein Werbebudget des Kunden zu verfügen bzw. dieses zu platzieren oder platzieren zu lassen, haftet smec nicht für finanzielle Nachteile, die aus einer Fehlfunktion einer verwendeten Software resultieren. smec haftet nur dafür, regelmäßig zu prüfen, ob die von smec im Bidmanagement eingesetzten Tools bestimmungsgemäß funktionieren.
5.8. Ein Ersatz der vom Kunden im Zuge der von smec betreuten Werbekampagnen ausgegebenen und/oder von smec selbst verwalteten Werbekosten für Dritte (bspw. Google Adwords) ist jedenfalls ausgeschlossen, sofern keine vorsätzlich missbräuchliche Verwendung durch smec vorliegt.
5.9. Sofern in zur Verfügung gestellter Software oder sonstigen Onlineservices Inhalte Dritter bzw. Links auf Inhalte Dritter enthalten sind, haftet smec nicht für diese Inhalte.
5.10. Der Ersatz von Schäden des Kunden – ausgenommen Personenschäden – ist für jedes schadensverursachende Ereignis mit der im Schadensfall zur Verfügung gestellten Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von smec begrenzt. Kommt eine Deckung eines Schadens durch die Betriebshaftpflichtversicherung nicht in Betracht, so ist der von smec zu leistende Schadenersatzbetrag für jedes schadenverursachende Ereignis mit der Höhe eines vom Kunden an smec geleisteten Jahresentgelts ohne Berücksichtigung von verwalteten Werbekosten begrenzt.
5.11. Sofern dem Kunden im für die überlassene Software als solche klar gekennzeichnete ALPHA und/oder BETA-Funktionen zur probeweisen Verwendung zur Verfügung gestellt werden, erfolgt eine allfällige Verwendung auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde anerkennt, dass es sich hierbei um technisch noch nicht vollständig ausgereifte Funktionen handelt, die mangel- oder fehlerhaft sein und einen Schaden an seinem System verursachen können. Für den Fall der Verwendung ist jede Gewährleistung und/oder Haftung durch smec ausgeschlossen.
5.12. Der Kunde hält smec von sämtlichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die gegen smec wegen einer Verletzung von Rechten durch die vom Kunden in seinem Google AdWords-Account eingestellten Werbekampagnen oder darin enthaltene unrichtige, wettbewerbs- oder rechtswidrige Angaben geltend gemacht werden. Diese Schad- und Klagloshaltung umfasst auch alle angemessenen Kosten, einschließlich der für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung und -verteidigung entstehenden Kosten, die smec aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden entstehen.
6.1. Preise und die Zahlungsmodalitäten für die vom Kunden von smec in Anspruch genommenen Leistungen werden durch Einzelvereinbarung oder produktspezifische Nutzungsbedingungen vereinbart.
6.2. Allen Dienstleistungen von smec, die nicht einmalig erbracht werden, ist es gemein, dass ein mit der Implementierung der für die Erbringung der Leistung notwendigen Software sowie der Marktbeobachtung und Kampagnengestaltung verbundene Aufwand nicht in vollem Umfang initial vergütet wird, sondern bei der Festlegung der laufenden Betreuungskosten berücksichtigt ist.
6.3. smec ist berechtigt, bei qualifiziertem Zahlungsverzug des Kunden die eigene Leistung und/oder die Funktionalität der verwendeten oder zur Verfügung gestellten Software zu pausieren, bis vom Kunden sämtliche unberichtigt aushaftende und laufend fällig gewordene Entgelte vollumfänglich geleistet wurden. Ein qualifizierter Zahlungsverzug liegt vor, wenn Entgelte oder Teile davon trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung nicht zeitgerecht geleistet wurden.
6.4. Aus dem Recht von smec, die eigene Leistung und/oder Funktionalität der verwendeten oder zur Verfügung gestellten Software zu pausieren entsteht dem Kunden nicht das Recht, die Zahlung laufender Forderungen zu verweigern oder (auch nur) Teilbeträge zurückzuhalten. Das begründete Pausieren durch smec stellt für den Kunden keinen Grund dar, das Vertragsverhältnis zu smec aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden.
6.5. Sofern der Kunde mit einer vereinbarten (Teil)zahlung in Verzug gerät, ist smec berechtigt, pro Jahr Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens sowie Mahnspesen und der Kosten für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung bleiben hiervon unberührt. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Für den Fall des Zahlungsverzugs wird darüber hinaus Terminverlust vereinbart. Befindet sich der Kunde im qualifizierten Zahlungsverzug (6.3.) ist smec zudem berechtigt, die sofortige Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund zu erklären.
7.1. smec behält sich sämtliche Rechte an den Inhalten von zur Verfügung gestellter Software und
Inhalten seiner Websites ausdrücklich vor, insbesondere sämtliche durch das Urheberrechtsgesetz, Marken-
oder Patentrecht sowie sonstige Rechtsnormen gewährleisteten Rechte, wie etwa Nutzungs-, Verwertungs-,
und Leistungsrechte.
Die Inhalte von zur Verfügung gestellter Software und der Website dürfen vom Kunden nicht ohne vorherige
ausdrückliche schriftliche Zustimmung von smec verwendet werden.
7.2. Über die von smec zur Verfügung gestellte Software werden ausschließlich nicht-personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet. Für den Fall, dass vom Kunden eine Verarbeitung von personenbezogen Daten durch smec gewünscht wird, verpflichten sich die Parteien, die dafür rechtlich notwendigen Rahmenbedingungen gem. DSG 2000 zu schaffen.
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, als vertraulich gekennzeichnete Informationen des Vertragspartners vertraulich zu behandeln, angemessen zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung ist von den Vertragsparteien jeweils auch Mitarbeitern und extern beigezogenen Professionisten (Steuerberater, Rechtsanwälte, IT-Dienstleister,...) zu überbinden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Informationen, von denen der jeweilige Vertragspartner bereits vor Vertragsanbahnung bzw. -abschluss Kenntnis hatte oder welche öffentlich bekannt sind oder werden.
9.1. Zwischen den Parteien gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.
9.2. Für allfällige aus diesem Vertragsverhältnis oder dessen Anbahnung oder Auflösung resultierende Streitigkeiten gilt die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichts in 4020 Linz als vereinbart.
10.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtlich nichtig oder unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. (Salvatorische Klausel) Allenfalls nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche gültigen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommen.
10.2. Der Kunde stimmt elektronischer Korrespondenz ausdrücklich zu und ist damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten von smec zu dem Zweck verarbeitet werden, den Kunden in regelmäßigen Abständen telefonisch oder durch einen Newsletter über aktuelle Angebote, Produktneuheiten oder sonstige für ihn wichtige Neuigkeiten zu informieren.
10.3. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Ergänzungen und Änderungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformgebot.